Nachtspeicheröfen dürfen länger laufen !

Aufhebung des Verbots von Nachtspeicherheizungen

Nachtspeicher sollen nach der Entscheidung der Bundesregierung nun doch weiter uneingeschränkt erlaubt bleiben. Die entsprechende Ordnungsermächtigung der Bundesregierung zur Außerbetriebnahme elektrischer Speicherheizsysteme im §4 (3) EnEG (Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden) wurde gestrichen und der darauf aufbauende §10a der EnEV (Energieeinsparverordnung), der die schrittweise Außerbetriebnahme ab 2020 regelte, komplett aufgehoben. Der entsprechender Gesetzesentwurf wurde am 17.05.2013 im Bundestag beschlossen.

Wer hat den Nutzen aus der Aufhebung?

Rund 1,5 Millionen Nachtspeicher gibt es in Deutschland (2013). Das Nachtspeicherheizung Verbot betraf ursprünglich sämtliche Wohngebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten, in denen ausschließlich mit Nachtspeicheröfen geheizt wurde. Sowie Nichtwohngebäude, wenn diese für mindestens vier Monate im Jahr auf 19°C geheizt werden (und dabei mehr als 500 Quadratmeter Nutzfläche ausschließlich über elektrische Speicherheizungen beheizt werden).

Nachtspeicheröfen in all diesen Häusern können nun weiter uneingeschränkt betrieben werden, auch über das Jahr 2020 hinaus. Nachtspeicheröfen in Ein- und Zweifamilienhäusern waren von dem Nachtspeicherheizung Verbot von Anfang an nicht betroffen.

Wir beraten Sie auch gerne beim Austausch Ihrer alten Speicherheizgeräte gegen Geräte der neusten Generation mit integrierter Wohnraumlüftung.


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