Meldung Ihrer PV Anlage bei der Bundesnetzagentur

Änderung bei der Meldung einer Photovoltaikanlage

Seit April 2011 müssen Photovoltaikanlagen vom Betreiber dieser Anlage selbst online bei der Bundesnetzargentur gemeldet werden. Das heisst für unsere Kunden dass wir Ihnen hierbei nicht mehr behilflich sein können und Sie dies leider selbst durchführen müssen.

Daher haben wir diese Seite erstellt um Ihnen den Zugang zu der Seite der Bundesnetzargentur zu erleichtern.

Bitte lassen Sie uns nach der Meldung der Anlage bei der Bundesnetzargentur eine Kopie der Meldebestätigung für die Anmeldung bei dem Energieversorger zukommen, da dieser die Anmeldung sonst nicht anerkennt und die Daten nachfordert !

Hinweis der Bundesnetzargentur

Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen sind gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet, der Bundesnetzagentur Standort und Leistung dieser Anlagen zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms nach EEG verpflichtet.

Zur Meldung steht nur noch das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur zur Verfügung.

Hierfür gilt:

* Das PV-Meldeportal kann nur von den Anlagenbetreibern genutzt werden. Dritte (Fachbetriebe, Dienstleister etc.) können im Auftrag der Anlagenbetreiber keine Meldungen über das PV-Meldeportal vornehmen. Fachbetriebe können aber als Service mit den Anlagenbetreibern klären, welche konkreten Daten die Anlagenbetreiber an die Bundesnetzagentur übermitteln müssen.

* PV-Anlagen, die zuvor über das „Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur“ per Brief, Fax oder als E-Mail-Anhang an die Bundesnetzagentur gemeldet wurden, können nicht über das PV-Meldeportal eingesehen werden. Notwendige Änderungsmitteilungen zu solchen PV-Anlagen sind nicht über das PV-Meldeportal möglich. Diese können unter Angabe der Registrierungsnummer per Brief, Fax oder E-Mail der Bundesnetzagentur mitgeteilt werden.

Inhalt der zu übermittelnden Daten:

Zur PV-Anlage sind an die Bundesnetzagentur folgende Daten zu übermitteln:

* Standort der Anlage (gekennzeichnet durch Straße und Hausnummer oder Flurstück, PLZ, Ort oder Gemarkung, Bundesland)
* Neu installierte Nennleistung aller Module in kWp (anzugeben ist nur die Summe der Nennleistung der Module, die seit dem 1. Januar 2009 neu installiert und noch nicht der Bundesnetzagentur gemeldet wurde)
* Tag der Inbetriebnahme der Module

Zur Anlagenbetreiberin/zum Anlagenbetreiber sind zu übermitteln:

* Name und postalische Anschrift
* E-Mail-Adresse und selbst gewähltes Passwort

Die Bundesnetzagentur versendet nach Übernahme der Daten an die Anlagenbetreiber eine Registrierungsbestätigung mit den gemeldeten Angaben und der Registrierungsnummer als Kennzeichnung für die Datenmeldung.

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